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UNSER WERTEMANAGEMENT

Werte haben nur einen Wert, wenn sie auch gelebt werden!

Ethik und Verlässlichkeit in der Bauwirtschaft

In der heutigen Zeit gewinnen Ethik und Verlässlichkeit in allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft an Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch für die Bauwirtschaft, die mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert ist.

Um den hohen Anforderungen der Märkte gerecht zu werden, haben wir uns entschieden, dem EMB-Wertemanagement Bau e. V. beizutreten. Diese Institution hat sich intensiv mit dem Thema Werte

und deren Management auseinandergesetzt und ermöglicht ihren Mitgliedern, die Einhaltung ethischer Grundsätze extern überprüfen und zertifizieren zu lassen.

Unsere Grundwerte

Unsere Grundwerte geben Ihnen Orientierung in unserem Compliance-Kodex. Compliance ist eine gemeinschaftliche Aufgabe - jede/r Einzelne ist gefragt. Denn nur gemeinsam kann es uns gelingen, unsere Grundwerte zu leben. 

ZIELSETZUNG

WENN MAN EIN ZIEL ERREICHEN WILL, DANN MUSS MAN VERSTEHEN, WARUM MAN ES ERREICHEN WILL!

Mit der Einführung eines Wertemanagementsystems verfolgen wir das Ziel, sowohl unseren Mitarbeitern als auch unseren Geschäftspartnern die Möglichkeit zu geben, integer, fair und offen zu handeln, ohne dadurch Nachteile zu erfahren.

Wir möchten als gesetzestreuer, fairer und transparenter Anbieter, Wettbewerber und Geschäftspartner agieren und erwarten dies auch umgekehrt. 

GRUNDWERTEERKLÄRUNG

Werte müssen gelebt werden!

Die folgenden Verhaltensgrundsätze und Werte bilden die Grundlage unseres Verhaltens in allen Belangen des Geschäfts. Sie sind Ausdruck unserer Unternehmenskultur und geben Orientierung.

Die Angemessenheit und die Wirksamkeit dieser Prinzipien und Werte werden in geeigneter Weise überwacht, um das System kontinuierlich anzupassen und auch verbessern zu können.

Wir möchten unsere Geschäftsziele aufgrund unserer hohen Leistungsorientierung, unserer Leistungsvielfalt und aufgrund von ethisch vertretbaren Handlungsweisen erreichen.

Dabei orientieren wir uns an den jeweils gültigen internationalen und nationalen gesellschaftlichen Normen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Nachfolgende Verhaltensgrundsätze beinhalten Regelungen hinsichtlich der Rechts- und Gesetzestreue, der Loyalität gegenüber Firmeninteressen sowie des Umgangs mit Geschenken und Zuwendungen. 

Es handelt sich hierbei um verbindliche Verhaltensgrundsätze, die von den Mitarbeitern und Führungskräften aller Ebenen einzuhalten sind. 

1. RECHTS- UND GESETZESTREUE

Unser Handeln richtet sich an den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aus. Von allen Mitarbeitern sind gültige Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Bei Verstoß ist neben den straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit zusätzlichen disziplinarischen Maßnahmen - bis hin zur Kündigung zu rechnen.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein korrektes Verhalten bei allen geschäftlichen Tätigkeiten. Wir lehnen Verstöße gegen  den fairen Wettbewerb ab.

2. KORRUPTION UND WETTBEWERBSRECHT

Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von finanziellen oder sonstigen Vorteilen an Amtsträger, Bedienstete oder Beauftragte des Unternehmens, Geschäfte zu machen. Unseren Mitarbeitern ist jede Form der Bestechung, Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme verboten.

Ein Verstoß führt zu disziplinarischen Maßnahmen und kann zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Absprachen mit Wettbewerbern über Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Märkten, Gebieten oder Produkten sind nicht erlaubt.

Wir verhalten uns stets nach diesem Grundsatz und erwarten dies auch von unseren Partnern und Wettbewerbern.

3. INTERESSENSKONFLIKTE

Ein professionelles Geschäftsverhältnis zu allen am Geschäftsprozess Beteiligten, wie zum Beispiel Auftraggebern, Partnern, Beratern, Nachunternehmern und Lieferanten, wird zur Wahrung einer sachlichen Geschäftsbeziehung angestrebt.

Situationen, bei denen es zu Interessenskonflikten kommen kann, bei denen die privaten Interessen eines Mitarbeiters die des Unternehmens beeinträchtigen oder schädigen 

können, sind zu vermeiden. Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Geschäftsent- scheidungen im besten Interesse unserer Firma und nicht auf Basis von persönlichen Interessen zu treffen.

Bei Eintreten von eventuellen Interessenskonflikten ist der Vorgesetzte zu informieren.

4. LOYALITÄT GEGENÜBER FIRMEN- UND KUNDENINTERESSEN

Nichts ist edler, nichts ehrwürdiger als Loyalität!

Ein sparsamer, sorgsamer Umgang mit unserem Betriebsvermögen sowie zur Nutzung überlassenen Gegenständen oder Fahrzeugen wird von allen Mitarbeitern erwartet. Ein unsachgemäßer Umgang schadet dem Unternehmen.

Ohne Absprache ist es grundsätzlich nicht erlaubt, das Firmeneigentum zu privaten Zwecken zu nutzen. Hierbei ist vor allem die Nutzung von Firmeneigentum zu gewerblichen Zwecken nicht erlaubt.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie ihr geschäftliches Handeln stets im Sinne des Firmeninteresses ausrichten.

Dies zeigt sich unter anderem auch im sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit anvertrautem Betriebs-, Firmen- und Kundenvermögen.

5. WAHRUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN

Vertrauen gegenüber Auftraggebern, Partnern, Beratern, Nachunternehmern, Lieferanten und Mitarbeitern ist ein hohes Gut. Daher erwarten wir von allen Beteiligten, dass die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von geistigem Eigentum gewährleistet wird. 

Eine Verpflichtungserklärung bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes ist Teil der Arbeitsverträge.

Bei Verstoß ist neben den straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit zusätzlichen disziplinarischen Maßnahmen - bis hin zur Kündigung - zu rechnen.

6. UMGANG MIT GESCHENKEN UND ZUWENDUNGEN

Für den Umgang mit Geschenken und Zuwendungen gilt vor allem der Grundsatz der Angemessenheit. Es werden grundsätzlich nur Geschenke und Zuwendungen gewährt bzw. akzeptiert, die nicht als beeinflussend bzw. als verpflichtend gesehen werden könnten.

Im Umgang mit Geschenken sind Transparenz und Dokumentation entscheidend.

Hierbei werden als Geschenke und Zuwendungen alles das angesehen, was ohne jede Gegenleistung gewährt wird. 

Die Gewährung und die Annahme von Geschenken und Zuwendungen sind dann angemessen, wenn dies keine Beeinflussung oder Verpflichtung hervorruft und der Kundenbindung dient.

Annahme und Vergabe von Geschenken

Grundsätzlich ist die Gewährung oder Annahme von Geld, z. B. in Form von Bargeld, direkten oder indirekten Überweisungen, zinsloser oder zinsgünstiger Darlehensgewährung oder nicht den Leistungen entsprechenden Vergütungen nicht erlaubt. Auch geldwerte Leistungen, z. B. in Form von unentgeltlicher/verbilligter Überlassung von Gegenständen, Maschinen oder Fahrzeugen zum Gebrauch, Dienstleistungserbringungen, Reisen usw. sind verboten.

Ebenfalls nicht erlaubt sind Sachwerte oder sonstige Werte (hierzu zählen auch Einladungen zu Veranstaltungen und Geschäftsessen), sofern der Wert im Einzelfall 50,00 € pro Person überschreitet.

Gelabelte Werbemittel sowie Streuartikel sind davon ausgenommen.

Einladungen zu Geschäftsessen, Veranstaltungen und Geschäftsreisen (z. B. Informationsveranstaltungen zu Unternehmen, Produkten, Messen, Kundenevents) sind erlaubt, wenn die Einladung bzw. die Reise durch die Geschäftsführung vorab genehmigt wurde. Geschenke an Beamte und Amtsträger sind vom Prinzip der Angemessenheit ausgenommen und grundsätzlich nicht erlaubt.

Im Zweifelsfall ist die Geschäftsführung zu befragen. Ausnahmen sind zu genehmigen.

Spenden

Spenden sind freiwillige Leistungen ohne Gegenleistung. Spenden auf private Konten, Spenden an Organisationen, deren Ziele nicht mit unseren Unternehmensgrundsätzen vereinbar sind oder das Ansehen unseres Unternehmens schädigen können, sind nicht erlaubt.

Alle Spenden müssen transparent sein. Spenden werden ausschließlich von der Geschäftsleitung freigegeben. 

7. VERANTWORTUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN

Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiter. Sie muss sich Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erarbeiten. 

Jede Führungskraft muss die Wertschätzung ethischen Verhaltens und die Einhaltung von Vorgaben im täglichen Geschäft hervorheben, diese immer wieder kommunizieren und durch ihren individuellen Führungsstil fördern.

Eine Führungskraft sollte ihren Mitarbeitern dabei so viel Handlungsfreiheit und Eigenverantwortung wie möglich einräumen, diese immer wieder zur

Zielerreichung motivieren und gleichzeitig vermitteln, dass die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien zu gewährleisten ist.

Die Führungskraft muss ihren Mitarbeitern die Bedeutung des Wertemanagements und der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im täglichen Geschäft klar kommunizieren und darauf hinweisen, dass Gesetzesverstöße nicht akzeptiert werden können.

Die Führungskraft muss sicherstellen, dass die Einhaltung der internen Vorgaben und gesetzliche Bestimmungen auch angemessen überwacht wird (Pflicht zur laufenden Aufsicht und Kontrolle).

8. WERTSCHÄTZUNG

Der Erfolg unseres Unternehmens beruht auf der Zufriedenheit und Motivation unserer Mitarbeiter. Wir fördern die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und schätzen die Arbeit jedes Einzelnen.

Gleichzeitig erwarten wir Leistungsfähigkeit und Loyalität.

Wir erwarten die Einhaltung und den Respekt der international anerkannten Menschenrechte. Unsere Mitarbeiter werden mindestens mit den tariflich vereinbarten Löhnen und Gehältern entlohnt. Kinder- und Zwangsarbeit, illegale Beschäftigungsverhältnisse, illegale Arbeitnehmerüberlassungen, Scheinselbständigkeiten und Schwarzarbeit lehnen wir strikt ab und erwarten dies auch von unseren Partnern.

Familien

Wir schätzen den Wert der Familie. Aus diesem Grund wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert.

Frauen und Männern soll es ermöglicht werden, sich gleichermaßen für familiäre Belange einzusetzen.

9. ARBEITSICHERHEIT

Wir halten uns an die Regeln zur Arbeitssicherheitund zum Gesundheitsschutz sowie an berufs-genossenschaftliche Vorschriften. Diesbezüglichsind wir zertifiziert nach AMS der BG Bau.

Der Einsatz einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wird durchgängig sichergestellt. Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten.

Unseren Mitarbeitern ist es verboten, während derArbeitszeit Alkohol, Drogen und/oder Rauschmittelzu konsumieren. Dieses gilt zu jeder Zeit aufunserem Firmengelände, in jedem unserer Bürosund auf allen Baustellen sowie in unserenFirmenfahrzeugen.

10. GLEICHBEHANDLUNG UND GLEICHSTELLUNG

Wir achten, respektieren und fördern die Vielfalt unserer Mitarbeiter. Wir gehen professionell miteinander um und behandeln Mitarbeiter mit unterschiedlicher Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexueller Identität oder einer Behinderung grundsätzlich gleich.

Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Mitarbeiter ohne Ansehen der Person erachten wir als gelebte Selbstverständlichkeit im alltäglichen Miteinander.

11. TEAMWORK

Unsere Zusammenarbeit beruht auf Zusammenhalt.

Die vertrauensvolle, ehrliche und respektvolle Zusammenarbeit ist ein Grundstein unserer Unternehmenskultur. Wir alle sind dazu aufgefordert, sämtlichen Mitarbeitern mit respektvollem und ehrlichem Verhalten gegenüberzutreten und partnerschaftlich miteinander umzugehen.

Jeder Mitarbeiter trägt dazu bei, das Arbeitsklima zu verbessern. Meinungsverschiedenheiten sind sachlich zu klären und kritische Äußerungen sollten mit den betroffenen Personen direkt geklärt werden. Die Verbreitung von falschen Informationen sowie die verfälschte Darstellung von Tatsachen werden nicht geduldet.

Jeder Mitarbeiter ist dazu aufgefordert, respektvoll miteinander umzugehen.

Unsere Führungskräfte - von der Geschäftsführung bis zum Vorarbeiter - verstehen sich als Vorbild und Partner ihrer Mitarbeiter und sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Die Zusammenarbeit zwischen unseren Führungskräften und unseren Mitarbeitern zeichnet sich durch Vertrauen und offene Kommunikation aus.

12. UMWELTSCHUTZ

Wir sind uns der ökologischen Auswirkungen der Bautätigkeit und der Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen bewusst.

Bei allen Tätigkeiten werden die geltenden Umweltschutzvorschriften eingehalten. Darüber hinaus bemühen wir uns um einen schonenden Umgang mit Ressourcen und nachhaltiges Wirtschaften.

Jeder Mitarbeiter trägt dabei die Verantwortung, durch sein eigenes Verhalten zum Umweltschutz beizutragen. Wir haben stets den Anspruch, unsere Bauprodukte und -prozesse zu optimieren.

AUSBLICK

Wertemanagementsystem - eine Möglichkeit zur Orientierung

Für uns ist das Wertemanagementsystem eine wichtige Voraussetzung, um die Reputation des Unternehmens zu wahren. Zudem soll es den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich an festgeschriebenen Verhaltensstandards zu orientieren, um gegenüber Auftraggebern, Geschäftspartnern und Wettbewerbern fair, respektvoll und integer auftreten zu können.

Das Wertemanagementsystem bietet Orientierung für unser Handeln und zeigt Grundwerte auf, die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch

mit unseren Geschäftspartnern und Auftraggebern sind.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern auf allen Ebenen, dass sie unser Wertemanagementsystem leben, entsprechend unserer Grundwerte handeln sowie die von uns definierten Verhaltensstandards zwingend einhalten.

Die Verantwortung, das Wertemanagementsystem mit Leben zu erfüllen, legen wir vertrauensvoll in die Hände unserer Mitarbeiter.

ANSPRECHPARTNER

Erreichbarkeit und Kontaktdaten

Zentraler Ansprechpartner zum Wertemanagement ist der Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Matthias Fiedler.

Telefonnummer: +49 (0) 831 54043-1000
per E-Mail kontaktieren

Unterstützend wird Frau Corinna Böckh zur Beauftragten des Wertemanagementsystems benannt.

Telefonnummer: +49 (0) 831 54043-1110
per E-Mail kontaktieren​​​​​​​

Meldestelle

Meldestelle

Jeder Geschäftspartner, Mitarbeiter oder externe Dritte, der sich wegen möglicher Verstöße, Hinweise oder Verdachtsfälle zu Gesetzesverstößen oder Verstößen gegen das Wertemanagement an das Unternehmen wenden möchte, findet in den genannten Personen vertrauensvolle Ansprechpartner. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt, der Hinweisgeber bleibt dabei strikt anonym.

Hinweise können auch per E-Mail unter der Adresse meldestelle@panzer-braun.de eingereicht werden.